Oberlandesgericht Köln, 1994-05-30, 16 W 24/94

16 W 24/94Obergericht30.05.1994

Regest

Der durch rechtskräftiges Urteil als nichtehelicher Vater Festgestellte kann nicht mittels selbständigen Beweisverfahrens die Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens erzwingen, mit dessen Hilfe er ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 641 i ZPO betreiben will.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 24/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-05-30

Aktenzeichen: 16 W 24/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0530.16W24.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 485 ZPO; § 580 ZPO; § 641 I ZPO

Leitsätze

Der durch rechtskräftiges Urteil als nichtehelicher Vater Festgestellte kann nicht mittels selbständigen Beweisverfahrens die Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens erzwingen, mit dessen Hilfe er ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 641 i ZPO betreiben will.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Wipperfürth vom 23.03.1994 - 6 H 4/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

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