16 W 24/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-05-30, 16 W 24/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-05-30, 16 W 24/94
16 W 24/94Obergericht30.05.1994
Regest
Der durch rechtskräftiges Urteil als nichtehelicher Vater Festgestellte kann nicht mittels selbständigen Beweisverfahrens die Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens erzwingen, mit dessen Hilfe er ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 641 i ZPO betreiben will.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 24/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-05-30
Aktenzeichen: 16 W 24/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0530.16W24.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 485 ZPO; § 580 ZPO; § 641 I ZPO
Leitsätze
Der durch rechtskräftiges Urteil als nichtehelicher Vater Festgestellte kann nicht mittels selbständigen Beweisverfahrens die Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an der Erstellung eines Gutachtens erzwingen, mit dessen Hilfe er ein Wiederaufnahmeverfahren gem. § 641 i ZPO betreiben will.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Wipperfürth vom 23.03.1994 - 6 H 4/94 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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