18 U 177/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-05-26, 18 U 177/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-05-26, 18 U 177/93
18 U 177/93Obergericht26.05.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 177/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-05-26
Aktenzeichen: 18 U 177/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0526.18U177.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.06.1993 - 82 O 257/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Parteien dürfen die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen deutschen Großbank oder Sparkasse erbringen.
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