Oberlandesgericht Köln, 1994-05-24, 22 U 11/94

22 U 11/94Obergericht24.05.1994

Regest

Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 11/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-24

Aktenzeichen: 22 U 11/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0524.22U11.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB

Leitsätze

Besteht auch bei vollbelaubter und äußerlich gesund erscheinenden Ästen Bruchgefahr (großkronige kanadische Pappel), so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß Dritte durch herabstürzende Äste zu Schaden kommen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. November 1993 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln -5 0 328/92- wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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