Oberlandesgericht Köln, 1994-05-19, 7 U 182/93

7 U 182/93Obergericht19.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 182/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-19

Aktenzeichen: 7 U 182/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0519.7U182.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.09.1993 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 320/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 7.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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