Oberlandesgericht Köln, 1994-05-18, 11 U 48/93

11 U 48/93Obergericht18.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 48/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-18

Aktenzeichen: 11 U 48/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0518.11U48.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Januar 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 92/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 68.000,-- DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leisten. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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