Oberlandesgericht Köln, 1994-05-10, 15 U 167/93

15 U 167/93Obergericht10.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 167/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-05-10

Aktenzeichen: 15 U 167/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0510.15U167.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 21. Juli 1993 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 16/93 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägerinnen bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.