Oberlandesgericht Köln, 1994-04-29, 1 W 20/94

1 W 20/94Obergericht29.04.1994

Regest

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 W 20/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-04-29

Aktenzeichen: 1 W 20/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0429.1W20.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: § 3 ZPO

Leitsätze

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.