1 W 20/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-29, 1 W 20/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-29, 1 W 20/94
1 W 20/94Obergericht29.04.1994
Regest
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 W 20/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-04-29
Aktenzeichen: 1 W 20/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0429.1W20.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: § 3 ZPO
Leitsätze
Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.
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