13 W 16/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-25, 13 W 16/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-25, 13 W 16/94
13 W 16/94Obergericht25.04.1994
Regest
Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 16/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-04-25
Aktenzeichen: 13 W 16/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0425.13W16.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: GVG § 17a
Leitsätze
Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.