27 UF 94/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-20, 27 UF 94/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-20, 27 UF 94/93
27 UF 94/93Obergericht20.04.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 94/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-20
Aktenzeichen: 27 UF 94/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0420.27UF94.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 4. August 1993 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter - 8 F 36/91 - im Ausspruch über den Unterhaltsantrag (Ziff. 3 des Tenors) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Antragstellerin wird verurteilt, an den Antragsgegner ab Rechtskraft des Ehescheidungsurteils einen monatlichen Unterhalt von 2.320,-- DM davon 1.824,-- DM Elementarunterhalt und 1.496,-- DM Altersvorsorgeunterhalt, bis zum 31. Dezember 1998 zu zahlen.
Der weitergehende Unterhaltsantrag wird abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu 2/5, der Antragsgegner zu 3/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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