9 U 141/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-19, 9 U 141/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 141/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-19
Aktenzeichen: 9 U 141/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0419.9U141.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23. Juli 1992 - 18 O 56/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin DM 37.122,52 nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Oktober 1991 zu zahlen.
Wegen eines Teilbetrages von DM 577,48 nebst anteiliger Zinsen wird die Berufung der Klägerin verworfen.
Ihr weitergehendes Rechtsmittel wie auch die Anschlußberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 5 %, der Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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