9 U 17/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 9 U 17/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 17/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-12
Aktenzeichen: 9 U 17/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.9U17.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17.3.1993 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 68/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.
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