Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 9 U 17/94

9 U 17/94Obergericht12.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 17/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-12

Aktenzeichen: 9 U 17/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.9U17.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.3.1993 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 68/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu leisten.

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