22 U 257/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 22 U 257/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 22 U 257/93
22 U 257/93Obergericht12.04.1994
Regest
Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage Eine unbeziffert erhobene Schmerzensgeldklage ist dann mit entsprechender Kostenquote teilweise abzuweisen, wenn die Urteilssumme unter der vom Kläger geäußerten Größenvorstellung bleibt. Hat der Berufungskläger zwar nicht in der Hauptsache, aber mit seinem Angriff gegen die ihm wesentlich belastende Kostenentscheidung Erfolg, so ist das bei der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis von Hauptsache zum Wert des Kostenpunktes zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 257/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-12
Aktenzeichen: 22 U 257/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.22U257.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 92 ZPO
Leitsätze
Kostenquote bei Teilabweisung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage
Eine unbeziffert erhobene Schmerzensgeldklage ist dann mit entsprechender Kostenquote teilweise abzuweisen, wenn die Urteilssumme unter der vom Kläger geäußerten Größenvorstellung bleibt.
Hat der Berufungskläger zwar nicht in der Hauptsache, aber mit seinem Angriff gegen die ihm wesentlich belastende Kostenentscheidung Erfolg, so ist das bei der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis von Hauptsache zum Wert des Kostenpunktes zu berücksichtigen.
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