13 W 24/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 13 W 24/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 13 W 24/94
13 W 24/94Obergericht12.04.1994
Regest
Einfluß geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse auf PKH Ist einer Partei, der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein nicht unerheblicher Barbetrag zugeflossen, den sie u.a. zum Erwerb eines Gegenstandes der Freizeitgestaltung (hier Segelboot) verwendet hat, kann eine Nachzahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 24/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-04-12
Aktenzeichen: 13 W 24/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.13W24.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: ZPO § 120 Abs. 4
Leitsätze
Einfluß geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse auf PKH
Ist einer Partei, der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein nicht unerheblicher Barbetrag zugeflossen, den sie u.a. zum Erwerb eines Gegenstandes der Freizeitgestaltung (hier Segelboot) verwendet hat, kann eine Nachzahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt sein.
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