Oberlandesgericht Köln, 1994-04-11, 5 U 80/93

5 U 80/93Obergericht11.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 80/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-04-11

Aktenzeichen: 5 U 80/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0411.5U80.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.03.1993 - 25 O 326/89 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleitstung in Höhe von 114.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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