25 WF 39/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-17, 25 WF 39/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-03-17, 25 WF 39/94
25 WF 39/94Obergericht17.03.1994
Regest
Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 39/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-17
Aktenzeichen: 25 WF 39/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0317.25WF39.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 120 IV ZPO; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG; NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG
Leitsätze
Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe
Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.