Oberlandesgericht Köln, 1994-03-17, 25 WF 39/94

25 WF 39/94Obergericht17.03.1994

Regest

Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 39/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-03-17

Aktenzeichen: 25 WF 39/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0317.25WF39.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: § 120 IV ZPO; PROZEßKOSTENHILFE; RATENZAHLUNG; NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG

Leitsätze

Nachträgliche Befreiung von Ratenzahlungen bei Prozeßkostenhilfe

Eine wesentliche Änderung der für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der hilfsbedürftigen Partei ist auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Änderung erst nachträglich, längere Zeit nach ihrem Eintritt, geltend gemacht wird.

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