Ss 83/94 - 41 -•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-15, Ss 83/94 - 41 -
Oberlandesgericht Köln, 1994-03-15, Ss 83/94 - 41 -
Ss 83/94 - 41 -Obergericht15.03.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 83/94 - 41 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-15
Aktenzeichen: Ss 83/94 - 41 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0315.SS83.94.41.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung über den Rechtsfol-genausspruch und die Kosten - auch der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
III. Das erstinstanzliche Urteil wird im Schuldspruch berichtigt und wie folgt neu ge-faßt: Der Angeklagte ist der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht ge-ringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.
- §§ 29 a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 52 StGB -
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