Oberlandesgericht Köln, 1994-03-04, 25 UF 102/93

25 UF 102/93Obergericht04.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 UF 102/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-03-04

Aktenzeichen: 25 UF 102/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0304.25UF102.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 6. April 1993 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen - 5 F 34/92 - aufgehoben und festgestellt, daß zwischen den Parteien ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.

Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten beider Instanzen findet nicht statt.

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