25 UF 102/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-04, 25 UF 102/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-03-04, 25 UF 102/93
25 UF 102/93Obergericht04.03.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 102/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-04
Aktenzeichen: 25 UF 102/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0304.25UF102.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 6. April 1993 verkündete Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen - 5 F 34/92 - aufgehoben und festgestellt, daß zwischen den Parteien ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Parteien je zur Hälfte.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten beider Instanzen findet nicht statt.
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