7 U 75/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-03, 7 U 75/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 75/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-03-03
Aktenzeichen: 7 U 75/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0303.7U75.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 3. März 1993 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 9.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet. Beide Parteien können Sicherheit auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der Bundesrepublik ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.