25 WF 38/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-03-01, 25 WF 38/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-03-01, 25 WF 38/94
25 WF 38/94Obergericht01.03.1994
Regest
Muß in einem Verfahren die elterliche Sorge über mehrere Kinder geregelt werden, so ist dieser Umstand ausnahmslos werterhöhend zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 38/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-03-01
Aktenzeichen: 25 WF 38/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0301.25WF38.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 30 KOSTO
Leitsätze
Muß in einem Verfahren die elterliche Sorge über mehrere Kinder geregelt werden, so ist dieser Umstand ausnahmslos werterhöhend zu berücksichtigen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Geschäftswertfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 27. Januar 1994 - 316 F 35/93 - dahin geändert, daß der Geschäftswert des Sorgerechtsverfahrens auf 5.000,- DM festgesetzt wird.
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