Oberlandesgericht Köln, 1994-03-01, 25 WF 38/94

25 WF 38/94Obergericht01.03.1994

Regest

Muß in einem Verfahren die elterliche Sorge über mehrere Kinder geregelt werden, so ist dieser Umstand ausnahmslos werterhöhend zu berücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 38/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-03-01

Aktenzeichen: 25 WF 38/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0301.25WF38.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: § 30 KOSTO

Leitsätze

Muß in einem Verfahren die elterliche Sorge über mehrere Kinder geregelt werden, so ist dieser Umstand ausnahmslos werterhöhend zu berücksichtigen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Geschäftswertfestsetzungsbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 27. Januar 1994 - 316 F 35/93 - dahin geändert, daß der Geschäftswert des Sorgerechtsverfahrens auf 5.000,- DM festgesetzt wird.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.