13 U 50/91•Oberlandesgericht Köln, 1994-02-23, 13 U 50/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 50/91 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-23
Aktenzeichen: 13 U 50/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0223.13U50.91.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 1990 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts K. - 91 0 73/90 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts K. im Zinsausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.625,65 DM nebst
11,25 % Zinsen vom 03.04.1990 bis 31.12.1990,
13,75 % vom 01.01.1991 bis 24.04.1991, 12,50 % vom 25.04.1991 bis 31.12.1991 und
12,75 % seit dem 01.01.1992
zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.