27 W 2/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-02-18, 27 W 2/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-02-18, 27 W 2/94
27 W 2/94Obergericht18.02.1994
Regest
Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 2/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-02-18
Aktenzeichen: 27 W 2/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0218.27W2.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: SCHENKUNG; GÜTERRECHT; TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGE; EHEGATTEN; ZUSTÄNDIGKEIT; WIDERRUF
Leitsätze
Ansprüche aus Schenkungen unter türkischen Ehegatten und aus deren Widerruf sind keine güterrechtlichen Angelegenheiten und fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte. Auf die Rückforderung der bei der Eheschließung übergebenen Schmuckstücke findet türkisches Recht Anwendung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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