2 WX 52/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-02-09, 2 WX 52/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-02-09, 2 WX 52/93
2 WX 52/93Obergericht09.02.1994
Regest
Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks Die Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks zu einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch ist entsprechend § 23 Abs. 2 GBO zulässig, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch nur von dem Berechtigten zu Lebzeiten geltend gemacht werden kann und nur für den Fall seiner Geltendmachung vererblich sein soll und wenn die Vormerkung unbeschränkt bestellt ist (Abgrenzung zu BGHZ 117, 390 ff.).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 WX 52/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-02-09
Aktenzeichen: 2 WX 52/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0209.2WX52.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: GBO § 23; GRUNDBUCH; LÖSCHUNGSERLEICHTERUNGSVERMERK
Leitsätze
Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks
Die Eintragung eines Löschungserleichterungsvermerks zu einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch ist entsprechend § 23 Abs. 2 GBO zulässig, wenn der durch die Vormerkung gesicherte Rückauflassungsanspruch nur von dem Berechtigten zu Lebzeiten geltend gemacht werden kann und nur für den Fall seiner Geltendmachung vererblich sein soll und wenn die Vormerkung unbeschränkt bestellt ist (Abgrenzung zu BGHZ 117, 390 ff.).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.