5 U 66/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-02-07, 5 U 66/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-02-07, 5 U 66/94
5 U 66/94Obergericht07.02.1994
Regest
Bei der Beurteilung, ob ärztliches Handeln lege artis (gewesen) ist, ist grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen ist. Das gilt auch für die in einer Behandlungskarte des niedergelassenen Arztes niedergelegte Dokumentation, es sei denn sei erweist sich als dürftig und unvollständig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 66/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-02-07
Aktenzeichen: 5 U 66/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0207.5U66.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB; § 847 BGB; § 611 BGB; § 242 BGB
Leitsätze
Bei der Beurteilung, ob ärztliches Handeln lege artis (gewesen) ist, ist grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen ist. Das gilt auch für die in einer Behandlungskarte des niedergelassenen Arztes niedergelegte Dokumentation, es sei denn sei erweist sich als dürftig und unvollständig.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Ju- li 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 699/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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