6 U 122/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-28, 6 U 122/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-28, 6 U 122/93
6 U 122/93Obergericht28.01.1994
Regest
Unterlassungs- und Löschungsanspruch bei Verwechslungsfähigkeit der Firmen- und Warenkennzeichnung "Sportsfan" als Kennzeichnung von Kleidungsstücken, insbesondere Sportkleidung, und "Sportman" als allein kennzeichnungskräftiger Bestandteil der Firma eines Unternehmens, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidungsstücken, insbesondere Herrenhosen und Herrenjacken befaßt, sind miteinander verwechslungsfähig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 122/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-28
Aktenzeichen: 6 U 122/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0128.6U122.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: § 16 UWG; § 12 BGB; WETTBEWERB; WARENZEICHEN; VERWECHSLUNGSGEFAHR; UNTERLASSUNG; LÖSCHUNG; SPORTMAN; SPORTFAN; FIRMA; NAMEN
Leitsätze
Unterlassungs- und Löschungsanspruch bei Verwechslungsfähigkeit der Firmen- und Warenkennzeichnung
"Sportsfan" als Kennzeichnung von Kleidungsstücken, insbesondere Sportkleidung, und "Sportman" als allein kennzeichnungskräftiger Bestandteil der Firma eines Unternehmens, das sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Bekleidungsstücken, insbesondere Herrenhosen und Herrenjacken befaßt, sind miteinander verwechslungsfähig.
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