Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 1 U 52/93

1 U 52/93Obergericht27.01.1994

Regest

Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 52/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-27

Aktenzeichen: 1 U 52/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0127.1U52.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: BGB § 823

Leitsätze

Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.

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