1 U 52/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 1 U 52/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 1 U 52/93
1 U 52/93Obergericht27.01.1994
Regest
Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 52/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-27
Aktenzeichen: 1 U 52/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0127.1U52.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Es entspricht einem Erfahrungssatz, daß derjenige, der beim Herabgehen auf einer Treppe, die normal gestaltet ist und keine Besonderheiten aufweist, stolpert und hinfällt, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder seinen Schritten nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt oder sich bei einem Stolpern nicht hinreichend am Treppengeländer festgehalten hat.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.