12 U 116/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 12 U 116/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-27, 12 U 116/93
12 U 116/93Obergericht27.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 116/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-27
Aktenzeichen: 12 U 116/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0127.12U116.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. März 1993 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 197/91 - teilweise wie folgt abgeändert: Die Klage gegen die Beklagten - mit Ausnahme der Beklagten zu 138 - ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe der gegen die Beklagten - mit Ausnahme der Beklagte zu 138 - zuzusprechenden Klageforderung wird die Sache an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagten zu 32, 33, 35, 38, 57, 116, 193, 236, 26, 158, 159, 215, 39, 64, 67, 68, 184, 185, 247, 248, 1, 21 und 178 wird die Revision zugelassen.
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