18 U 100/94•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-26, 18 U 100/94
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-26, 18 U 100/94
18 U 100/94Obergericht26.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 100/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-26
Aktenzeichen: 18 U 100/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0126.18U100.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27.4.1994 - 11 O 255/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 12.8.1992 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden den Klägern 7/8 und den Beklagten als Gesamtschuldnern 1/8 auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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