Oberlandesgericht Köln, 1994-01-19, 27 U 70/93

27 U 70/93Obergericht19.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 70/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-19

Aktenzeichen: 27 U 70/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0119.27U70.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Parteien gegen das am 4. März 1993 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 0 43/82 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.

Wegen der erstinstanzlichen Kosten verbleibt es, bei der Entscheidung des angefochtenen Urteils.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangs­vollstreckung der jeweils gegnerischen Par­tei durch Sicherheitsleistung oder Hinter­legung von 35.000,00 DM (Beklagter) bzw. 15.000,00 DM (Klägerin) abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut­schen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

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