27 U 70/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-19, 27 U 70/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 70/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-19
Aktenzeichen: 27 U 70/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0119.27U70.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das am 4. März 1993 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 0 43/82 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Klägerin zu 5/6 und der Beklagte zu 1/6.
Wegen der erstinstanzlichen Kosten verbleibt es, bei der Entscheidung des angefochtenen Urteils.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils gegnerischen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 35.000,00 DM (Beklagter) bzw. 15.000,00 DM (Klägerin) abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
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