Oberlandesgericht Köln, 1994-01-19, 27 U 228/92

27 U 228/92Obergericht19.01.1994

Regest

Ein bei dem Setzen einer Spritze einsetzender und persistierender Schmerz begründet für sich noch keinen Anscheinsbeweis für ein medizinisches Fehlverhalten. Etwas anderes gilt, wenn im Anschluß an die Spritzenbehandlung eine Nervschädigung tatsächlich festgestellt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 228/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-19

Aktenzeichen: 27 U 228/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0119.27U228.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 823, 847, 611, 278

Leitsätze

Ein bei dem Setzen einer Spritze einsetzender und persistierender Schmerz begründet für sich noch keinen Anscheinsbeweis für ein medizinisches Fehlverhalten. Etwas anderes gilt, wenn im Anschluß an die Spritzenbehandlung eine Nervschädigung tatsächlich festgestellt wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Oktober 1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 82/89 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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