Oberlandesgericht Köln, 1994-01-19, 11 U 151/93

11 U 151/93Obergericht19.01.1994

Regest

Ein Fahrer braucht seinen Abstand im allgemeinen nicht danach zu bemessen, daß der vor ihm befindliche Wagen durch ein Auffahren und demgemäß mit einem stark verkürzten Anhalteweg zum Stehen kommt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 151/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-19

Aktenzeichen: 11 U 151/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0119.11U151.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: StVG § 17

Leitsätze

Ein Fahrer braucht seinen Abstand im allgemeinen nicht danach zu bemessen, daß der vor ihm befindliche Wagen durch ein Auffahren und demgemäß mit einem stark verkürzten Anhalteweg zum Stehen kommt.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. Mai 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 593/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Urteilssumme des landgerichtlichen Urteils ab 24. November 1992 mit 4 % zu verzinsen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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