Oberlandesgericht Köln, 1994-01-18, Ss 582/93 (Z) - 1 Z -

Ss 582/93 (Z) - 1 Z -Obergericht18.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 582/93 (Z) - 1 Z - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-01-18

Aktenzeichen: Ss 582/93 (Z) - 1 Z -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0118.SS582.93Z1Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, daß die Betroffene des (vorsätzlichen) verbotenen Fahrens im Wald schuldig ist.

III. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht und ihre notwendigen Aus-lagen hat die Betroffene zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.