Ss 567/93 - 262 -•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-14, Ss 567/93 - 262 -
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-14, Ss 567/93 - 262 -
Ss 567/93 - 262 -Obergericht14.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 567/93 - 262 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-01-14
Aktenzeichen: Ss 567/93 - 262 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0114.SS567.93.262.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Köln zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.