19 U 183/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-14, 19 U 183/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-14, 19 U 183/93
19 U 183/93Obergericht14.01.1994
Regest
Zeigt sich auf einem Monitor ein senkrechter weißer Streifen nur dann, wenn der Bildschirm nicht mit Text belegt ist, dann handelt es sich nicht um einen Mangel, der geeignet ist, den Wert oder die Tauglichkeit des Gerätes für den vertraglich vorausgesetzten Zweck aufzuheben oder wesentlich zu mindern.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 183/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-14
Aktenzeichen: 19 U 183/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0114.19U183.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 633
Leitsätze
Zeigt sich auf einem Monitor ein senkrechter weißer Streifen nur dann, wenn der Bildschirm nicht mit Text belegt ist, dann handelt es sich nicht um einen Mangel, der geeignet ist, den Wert oder die Tauglichkeit des Gerätes für den vertraglich vorausgesetzten Zweck aufzuheben oder wesentlich zu mindern.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 02.03.1993 - 1 O 271/92 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,00 DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheit der Beklagten kann auch druch Bürgschaft einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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