Oberlandesgericht Köln, 1994-01-13, 1 U 56/93

1 U 56/93Obergericht13.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 56/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-13

Aktenzeichen: 1 U 56/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0113.1U56.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Juni 1993 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 0 2/93 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,- DM abzuwenden, sofern die Beklagte nicht ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die ihnen obliegenden Sicherheiten durch schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

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