Oberlandesgericht Köln, 1994-01-12, 11 U 140/93

11 U 140/93Obergericht12.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 140/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-12

Aktenzeichen: 11 U 140/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0112.11U140.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Mai 1993 verkündete Schlußurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 0 64/93 - teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, über die ausgeurteilten Zinsen hinaus als Gesamtschuldner 948,35 DM an die Autovermietung von H. GmbH zu zahlen.

Im übrigen verbleibt es bei der Abweisung der Klage.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 64 %, die Klägerin 36 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 26 % und die Klägerin zu 74 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.