Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, Ss 573/93 (B) 294 B

Ss 573/93 (B) 294 BObergericht11.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 573/93 (B) 294 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-01-11

Aktenzeichen: Ss 573/93 (B) 294 B

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.SS573.93B294B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I. Zum Schuldspruch wird die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen.

II. Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehöri-gen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Ver-handlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht, an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.

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