Ss 573/93 (B) 294 B•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, Ss 573/93 (B) 294 B
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, Ss 573/93 (B) 294 B
Ss 573/93 (B) 294 BObergericht11.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 573/93 (B) 294 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-01-11
Aktenzeichen: Ss 573/93 (B) 294 B
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.SS573.93B294B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Zum Schuldspruch wird die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet verworfen.
II. Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehöri-gen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Ver-handlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens vor dem Rechtsbeschwerdegericht, an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.