3 U 61/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-11, 3 U 61/93
3 U 61/93Obergericht11.01.1994
Regest
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß. 1. Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird. 2. Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 61/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-11
Aktenzeichen: 3 U 61/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0111.3U61.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: § 184 BGB; § 389 BGB; § 91 ZPO; § 91 A ZPO
Leitsätze
Wirkung der Genehmigung einer Willenserklärung für den auf die Erteilung gerichteten Prozeß.
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Anders als bei der Aufrechnungserklärung hat bei der Genehmigungserklärung die materiell-rechtliche Rückwirkung nicht zugleich prozessual die Wirkung, daß die Klage ex tunc unbegründet wird.
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Die - begründete - Klage auf Abgabe einer Bewilligungserklärung bezüglich der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erledigt sich auch dadurch, daß der Beklagte die Bewilligungserklärung eines vollmachtlosen Vertreters genehmigt.
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