Oberlandesgericht Köln, 1994-01-10, 27 U 28/93

27 U 28/93Obergericht10.01.1994

Regest

Ärzte einer Kurklinik haben die Nachbehandlung eines Patienten nach einer Bandscheibenoperation eigenverantwortlich zu bestimmen. Die Ärzte der Operationsklinik genügen ihrer Behandlungspflicht durch einen ausführlichen Arztbrief an die Kurklinik, aus dem Befund und Therapie der Operationsklinik klar erkennbar sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 28/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-10

Aktenzeichen: 27 U 28/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0110.27U28.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB § 823; BGB § 833; BGB § 847

Leitsätze

Ärzte einer Kurklinik haben die Nachbehandlung eines Patienten nach einer Bandscheibenoperation eigenverantwortlich zu bestimmen. Die Ärzte der Operationsklinik genügen ihrer Behandlungspflicht durch einen ausführlichen Arztbrief an die Kurklinik, aus dem Befund und Therapie der Operationsklinik klar erkennbar sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 1992 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 202/90 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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