27 U 28/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-10, 27 U 28/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-10, 27 U 28/93
27 U 28/93Obergericht10.01.1994
Regest
Ärzte einer Kurklinik haben die Nachbehandlung eines Patienten nach einer Bandscheibenoperation eigenverantwortlich zu bestimmen. Die Ärzte der Operationsklinik genügen ihrer Behandlungspflicht durch einen ausführlichen Arztbrief an die Kurklinik, aus dem Befund und Therapie der Operationsklinik klar erkennbar sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 28/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-10
Aktenzeichen: 27 U 28/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0110.27U28.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 823; BGB § 833; BGB § 847
Leitsätze
Ärzte einer Kurklinik haben die Nachbehandlung eines Patienten nach einer Bandscheibenoperation eigenverantwortlich zu bestimmen. Die Ärzte der Operationsklinik genügen ihrer Behandlungspflicht durch einen ausführlichen Arztbrief an die Kurklinik, aus dem Befund und Therapie der Operationsklinik klar erkennbar sind.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 1992 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 202/90 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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