20 U 107/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-07, 20 U 107/93
Oberlandesgericht Köln, 1994-01-07, 20 U 107/93
20 U 107/93Obergericht07.01.1994
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 107/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-01-07
Aktenzeichen: 20 U 107/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0107.20U107.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. März 1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 16 0 379/92 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 8.010,32 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29. Dezember 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 78 % und die Beklagte 22 % zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des T a t b e s t a n d e s wird gemäß § 543 Abs.1 ZPO abgesehen.
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