17 W 97/93•Oberlandesgericht Köln, 1994-01-03, 17 W 97/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 97/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1994-01-03
Aktenzeichen: 17 W 97/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0103.17W97.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die vom Beklagten aufgrund des am 8. Oktober 1992 vor dem Landgericht Köln geschlossenen Vergleichs - 21 O 8/92 - an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 4.467,37 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Oktober 1992 festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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