Oberlandesgericht Köln, 1994-01-03, 17 W 97/93

17 W 97/93Obergericht03.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 97/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-01-03

Aktenzeichen: 17 W 97/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0103.17W97.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die vom Beklagten aufgrund des am 8. Oktober 1992 vor dem Landgericht Köln geschlossenen Vergleichs - 21 O 8/92 - an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 4.467,37 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25. Oktober 1992 festgesetzt.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.