12 U 114/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-12-20, 12 U 114/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-12-20, 12 U 114/93
12 U 114/93Obergericht20.12.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 114/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-20
Aktenzeichen: 12 U 114/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1220.12U114.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. März 1993 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 429/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 15.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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