19 U 206/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-12-17, 19 U 206/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-12-17, 19 U 206/93
19 U 206/93Obergericht17.12.1993
Regest
1. Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat. 2. Hat die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung angeblicher Manipulationen an der Software eingeleitet, dann besteht für eine einstweilige Verfügung kein Verfügungsgrund.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 206/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-17
Aktenzeichen: 19 U 206/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1217.19U206.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 935; ZPO § 940
Leitsätze
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Ein Verfügungsanspruch auf Herausgabe von Sicherungskopien einer Software ist nicht hinreichend dargetan, wenn die Antragstellerin alle Programmversionen in Besitz hat.
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Hat die Antragstellerin im Beweissicherungsverfahren zur Feststellung angeblicher Manipulationen an der Software eingeleitet, dann besteht für eine einstweilige Verfügung kein Verfügungsgrund.
Tenor
Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 07.06.1993 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 72/93 - wird auf ihre Ko-sten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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