Oberlandesgericht Köln, 1993-12-15, 27 UF 62/93

27 UF 62/93Obergericht15.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 62/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-12-15

Aktenzeichen: 27 UF 62/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1215.27UF62.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die befristete Beschwerde der Antragstellerin wird das am 30. April 1993 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 320 F 194/90 - im Ausspruch über den Versorgungsausgleich wie folgt abgeändert: Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.

Wegen der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Entscheidung im angefochtenen Urteil.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

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