26 U 10/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-12-15, 26 U 10/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-12-15, 26 U 10/93
26 U 10/93Obergericht15.12.1993
Regest
Zum Umfang eines den Treuhänder treffenden Aufrechnungsverbots nach Pfändung des Anspruchs auf Rückzahlung eines zur Sicherheit bei dem Treuhänder hinterlegten Geldbetrages. Sachverhalt: Geschiedener Ehemann der Klägerin hatte bei den Beklagten (= Vertreter des Ehemannes) Sicherheitsbeträge zur Sicherung möglicher Steuererstattungsforderungen der Klägerin im Rahmen des von dem Ehemann in Anspruch genommenen steuerlichen Realsplittings hinterlegt. Dabei ging es um Veranlagungszeiträume bis 1988. Klägerin hat dann später wegen Unterhaltsforderungen den Rückzahlungsanspruch ihres geschiedenen Ehemannes gegen die Beklagten gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Beklagte haben mit Honorarforderungen, die ihnen gegen Ehemann zustanden, aufgerechnet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 10/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-15
Aktenzeichen: 26 U 10/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1215.26U10.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: BGB § 667; BGB § 675; BGB § 398; BGB § 404 FF.; ZPO § 829 FF
Leitsätze
Zum Umfang eines den Treuhänder treffenden Aufrechnungsverbots nach Pfändung des Anspruchs auf Rückzahlung eines zur Sicherheit bei dem Treuhänder hinterlegten Geldbetrages.
Sachverhalt: Geschiedener Ehemann der Klägerin hatte bei den Beklagten (= Vertreter des Ehemannes) Sicherheitsbeträge zur Sicherung möglicher Steuererstattungsforderungen der Klägerin im Rahmen des von dem Ehemann in Anspruch genommenen steuerlichen Realsplittings hinterlegt. Dabei ging es um Veranlagungszeiträume bis 1988. Klägerin hat dann später wegen Unterhaltsforderungen den Rückzahlungsanspruch ihres geschiedenen Ehemannes gegen die Beklagten gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Beklagte haben mit Honorarforderungen, die ihnen gegen Ehemann zustanden, aufgerechnet.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landge-richts Bonn vom 7. Januar 1993 - 13 O 165/92 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.