Oberlandesgericht Köln, 1993-12-15, 13 U 162/93

13 U 162/93Obergericht15.12.1993

Regest

Fährt jemand mit einem Pkw aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, dessen Fahrer zur gleichen Zeit auf der Straße rückwärts fährt, trifft den überwiegenden Verursachungs- und Verschuldensanteil denjenigen, der auf die Straße fährt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 162/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-12-15

Aktenzeichen: 13 U 162/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1215.13U162.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: STVO §§ 9 ABS. 5, 10

Leitsätze

Fährt jemand mit einem Pkw aus einer Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, dessen Fahrer zur gleichen Zeit auf der Straße rückwärts fährt, trifft den überwiegenden Verursachungs- und Verschuldensanteil denjenigen, der auf die Straße fährt.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 16.06.1993 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 2/93 - teilweise abgeändert und neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.733,90 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.579,10 DM seit dem 11.06.1992 und aus weiteren 154,80 DM seit dem 09.03.1993 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des ersten Rechtszuges tra-gen der Kläger zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 %, diejeni-gen der Berufung der Kläger zu 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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