22 U 31/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-12-07, 22 U 31/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 31/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-07
Aktenzeichen: 22 U 31/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1207.22U31.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 15. Dezember 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 203/91 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Der Rechtsstreit wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des Klage-anspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten - auch des Berufungsverfahrens - wird dem Schlußurteil vorbehalten.
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