Oberlandesgericht Köln, 1993-12-07, 22 U 31/93

22 U 31/93Obergericht07.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 31/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-12-07

Aktenzeichen: 22 U 31/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1207.22U31.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 15. Dezember 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 203/91 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Der Rechtsstreit wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des Klage-anspruches an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten - auch des Berufungsverfahrens - wird dem Schlußurteil vorbehalten.

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