Oberlandesgericht Köln, 1993-11-26, 25 WF 235/93

25 WF 235/93Obergericht26.11.1993

Regest

Wesentlich im Sinne des § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO sind nur solche Einkommens- und Vermögensverbesserungen des Hilfsbedürftigen, die seinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstatus prägen und verändern.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 235/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-11-26

Aktenzeichen: 25 WF 235/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1126.25WF235.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO

Leitsätze

Wesentlich im Sinne des § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO sind nur solche Einkommens- und Vermögensverbesserungen des Hilfsbedürftigen, die seinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstatus prägen und verändern.

Tenor

Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung der Antragstellerin wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 20. Oktober 1993 - 323 F 3/89 PKH - ersatzlos aufgehoben.

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