25 WF 235/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-26, 25 WF 235/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-11-26, 25 WF 235/93
25 WF 235/93Obergericht26.11.1993
Regest
Wesentlich im Sinne des § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO sind nur solche Einkommens- und Vermögensverbesserungen des Hilfsbedürftigen, die seinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstatus prägen und verändern.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 235/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-11-26
Aktenzeichen: 25 WF 235/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1126.25WF235.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO
Leitsätze
Wesentlich im Sinne des § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO sind nur solche Einkommens- und Vermögensverbesserungen des Hilfsbedürftigen, die seinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstatus prägen und verändern.
Tenor
Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung der Antragstellerin wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 20. Oktober 1993 - 323 F 3/89 PKH - ersatzlos aufgehoben.
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