12 U 144/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-25, 12 U 144/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-11-25, 12 U 144/93
12 U 144/93Obergericht25.11.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 144/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-25
Aktenzeichen: 12 U 144/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1125.12U144.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. April 1993 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 63/92 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention in II. Instanz zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.
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