17 W 326/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 17 W 326/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 17 W 326/93
17 W 326/93Obergericht24.11.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 326/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-11-24
Aktenzeichen: 17 W 326/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1124.17W326.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die nach einem Gegenstandswert von 130,50 DM angefallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.
Von den sonstigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger 31/100 und der Beklagte 69/100.
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