Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 17 W 326/93

17 W 326/93Obergericht24.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 326/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-11-24

Aktenzeichen: 17 W 326/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1124.17W326.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die nach einem Gegenstandswert von 130,50 DM angefallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger.

Von den sonstigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger 31/100 und der Beklagte 69/100.

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