Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 11 U 106/93

11 U 106/93Obergericht24.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-24

Aktenzeichen: 11 U 106/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1124.11U106.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 1. April 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 281/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.929,53 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. November 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten erster Instanz tragen der Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 94 % und der Kläger zu 6 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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